Der Mindestumfang einer Wartung?

Ist in der Heizanlagenverordnung beschrieben (siehe Bin ich zur Wartung gesetzlich verpflichtet?) Dieser Mindestumfang ist für den jeweiligen Heizungstyp zu präzisieren und zu ergänzen. Der konkrete Umfang der Wartung hängt ab vom Anlagentyp, der Leistung, dem Fabrikat und dem verwendeten Brennstoff. Daher ist eine pauschale Leistungsbeschreibung unmöglich.

Auf jeden Fall gehören solche Kontroll- und Messarbeiten zur Wartung, die im Zusammenhang mit den Messungen des Schornsteinfegers stehen. Außerdem sind alle Arbeiten durchzuführen, die einen sicheren Betrieb der Feuerstätte gewährleisten. Die Wartung sollte vor dem Schornsteinfegertermin liegen.

Im Folgenden sind die nach verschiedenen Gerätegruppen und Brennstoffen getrennten Leistungsmerkmale einer Wartung zusammengestellt. So können Sie die tatsächlich geleisteten Wartungsarbeiten an Ihrer Heizungsanlage überprüfen. Wichtig: Lassen Sie sich zur besseren Kontrolle unbedingt ein Wartungsprotokoll aushändigen. Im Wartungsprotokoll sollten die Arbeiten konkret beschrieben und die gegebenenfalls ermittelten Messwerte enthalten sein.

Allgemeine Leistungsmerkmale einer Wartung von Öl- bzw. Gas-Heizungsanlagen:

  • Überprüfung des Heizkessels bzw. der Therme einschließlich des Feuerraumes, der Wärmedämmung und des Abgasrohres; Beseitigung eventuell vorhandener abgasseitiger Undichtigkeiten;

  • Kontrolle des Wasserstandes der Heizungsanlage; gegebenenfalls nachfüllen;

  • Kontrolle des Vordruckes des Ausdehnungsgefäßes; gegebenenfalls nachfüllen;

  • Kontrolle des Ansprechdruckes des Überdruckventils;

  • Probelauf des Brenners und Erstmessung entsprechend den überprüfungspflichtigen Werten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (wie Schornsteinfegerprotokoll);

  • Betriebskontrolle von Gebläsen, Umwälzpumpen, Mischeinrichtungen;

  • Funktionsprüfung der Heizungsregelung mit entsprechender Korrektur; Kontrolle der Programmierung auf Ausnutzung aller Energiesparmöglichkeiten, gegebenenfalls Korrektur der eingestellten Heizkurve bzw. der Parallelverschiebung;

  • Überprüfung der Gängigkeit von automatischen Entlüftungsventilen; Entlüften der Anlage, falls notwendig;

  • Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Heizungsnotschalters;

  • Überprüfung der Verkalkung des Warmwasserspeichers, insbesondere der Wärmetauscher bzw. des Wärmetauschers bei Thermen, gegebenenfalls ausbauen und entkalken;

  • Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Opferanode bzw. der Fremdstromanode bei emaillierten Warmwasserspeichern, gegebenenfalls Austausch;

  • Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen des Warmwasserspeichers (Überdruckventil, Ausdehnungsgefäß, Rückschlagventil);

  • Überprüfung der Wärmedämmung des Warmwasserspeichers und der Rohrleitungen auf festen Sitz und Lückenlosigkeit;

  • Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Zirkulationseinrichtung, gegebenenfalls Einstellen der Zeitschaltuhr;

  • gegebenenfalls Überprüfung des Heizungswassers auf Konzentration von Frostschutz- bzw. Sauerstoffbindungsmitteln (Inhibitoren) bei Fußboden-/Wandheizungen bzw. Kunststoffverrohrung;

  • Spülen des Schlammfangtopfes bei sanierten Altanlagen (falls vorhanden);

  • Probelauf mit Abschlussmessung entsprechend den überprüfungspflichtigen Werten nach der BundesImmissionsSchutzVerordnung und den Feuerungsverordnungen der Länder (CO-Messung);

  • Aushändigung eines Wartungsprotokolls.

Spezielle Leistungsmerkmale der Wartung einer Gas-Heizung:

• Überprüfung des Fließ- und Ruhedrucks des Gases;

• Messen und gegebenenfalls Einstellen der Startgasmenge;

• Sicherheitsprüfung: Abschalten des Feuerungsautomaten;

• Ausbau und Reinigung des Gas-Brenners (Brennerlanze);

• falls vorhanden, Wärmetauscher ausbauen, reinigen und wasserseitig spülen;

• Bei Gas-Kombigeräten (mit Warmwasserbereitung) Warmwasserbereitungsleistung feststellen, gegebenenfalls Maßnahmen gegen Verkalkung ergreifen.

Spezielle Arbeiten an einer mit Flüssiggas versorgten Anlage:

• Flüssiggasversorgungs- und Verbrauchsanlagen müssen erstmalig und wiederkehrend geprüft werden. Tanks und Armaturen werden alle zwei Jahre von einer Überwachungsorganisation auf Dichtheit und Verhalten bei Betrieb überprüft. Achten Sie darauf, dass Ihnen ein entsprechendes Überprüfungsprotokoll übergeben und eine Plakette (ähnlich der TÜV-Plakette) auf die Tankanlage geklebt wird.

• Bei Heizkesseln, die in Räumen unter Erdgleiche aufgestellt bzw. angebracht sind, muss sichergestellt sein, dass bei abgeschalteten Feuerungseinrichtungen die Zufuhr von Flüssiggas ebenfalls unterbrochen ist. Die dafür eingesetzten Magnetventile sollten mit der Wartung des Heizkessels auf Funktionsfähigkeit überprüft werden.

Spezielle Wartungsarbeiten an einem Gas-Brennwertheizgerät:

Bei den meisten Gas-Brennwertgeräten ist der Wärmetauscher mit Leitungswasser einmal jährlich zu spülen, um Kondensatrückstände zu beseitigen. Ebenso wichtig ist eine Spülung und Wiederauffüllung des Kondensatsiphons. Außerdem ist eine Kontrolle der Neutralisationseinrichtung (sofern vorhanden) durchzuführen, mit

• Überprüfung auf pH-Wert ,

• gegebenenfalls Spülen mit Leitungswasser und

• Wiederauffüllung mit frischem Neutralisationsgranulat (zweckmäßig nach der Heizperiode).

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